E-Rechnung für Ihr Unternehmen

Ich führe die elektronische Rechnung in Ihrem Unternehmen ein. Unterstützt werden XRechnung, ZUGFeRD und Factur-X nach der europäischen Norm EN 16931, abgestimmt auf Ihre Rechnungsempfänger und geprüft mit den offiziellen Validatoren.

Rechtlicher Rahmen

Die Pflicht zur elektronischen Rechnung zwischen inländischen Unternehmen wird in Stufen eingeführt. Maßgeblich sind § 14 und § 27 Abs. 38 UStG.

Seit 1. Januar 2025

Empfangspflicht. Jedes inländische Unternehmen muss elektronische Rechnungen anderer Unternehmen empfangen und verarbeiten können. Eine Übergangsfrist besteht nicht.

Bis 31. Dezember 2026

Übergangsregelung für die Ausstellung. Für Umsätze bis Ende 2026 dürfen Rechnungen weiterhin in Papierform übermittelt werden. Andere elektronische Formate, etwa ein einfaches PDF, bedürfen der Zustimmung des Empfängers.

Ab 1. Januar 2027

Ausstellungspflicht für größere Unternehmen. Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr müssen elektronische Rechnungen ausstellen. Für kleinere Unternehmen gilt die Übergangsregelung bis Ende 2027.

Ab 1. Januar 2028

Ausstellungspflicht für alle. Die elektronische Rechnung ist für inländische B2B-Umsätze verbindlich, unabhängig vom Umsatz.

Die Angaben beruhen auf § 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG und den FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung. Diese Übersicht ersetzt keine steuerliche Beratung. Ich übernehme die technische Umsetzung, steuerliche Fragen klärt Ihr Steuerberater.

Leistungen

Von der Bestandsaufnahme bis zur abgenommenen Testrechnung übernehme ich die Umstellung vollständig.

Einführung und Umstellung

Ich richte die elektronische Rechnungsstellung in Ihrem Betrieb ein. Das Format richtet sich nach dem jeweiligen Empfänger. Ich setze alle drei Formate um, jeweils nach der europäischen Norm EN 16931.

Anbindung an Ihr System

Die elektronische Rechnung entsteht in dem System, mit dem Sie bereits arbeiten. Ich richte Vorlagen und Export in Ihrer vorhandenen Warenwirtschaft oder Rechnungssoftware ein, unabhängig vom Hersteller. Ein Systemwechsel ist nicht erforderlich.

Prüfung und Abnahme

Jede Einrichtung prüfe ich mit den offiziellen Validatoren, dem KoSIT-Validator und dem Mustang-Projekt. Die Abnahme erfolgt gemeinsam anhand einer Testrechnung, bevor die erste Rechnung an einen Kunden übermittelt wird.

Vorgaben einzelner Empfänger

Große Abnehmer und öffentliche Auftraggeber stellen eigene Anforderungen, darunter Leitweg-ID, Käuferreferenz und zusätzliche Pflichtfelder. Ich setze die Vorgaben jedes einzelnen Rechnungsempfängers um.

Laufende Pflege

Die Formate werden regelmäßig weiterentwickelt. Auf Wunsch halte ich Ihre Einrichtung auf dem aktuellen Stand, damit Ihre Rechnungen auch nach einem Versionswechsel angenommen werden.

Empfang eingehender E-Rechnungen

Die Empfangspflicht gilt bereits. Ich richte Ihnen einen geordneten Weg ein, über den eingehende elektronische Rechnungen gelesen, geprüft und abgelegt werden.

Ablauf

Die Umstellung erfolgt in drei Schritten.

1
Bestandsaufnahme

Ich verschaffe mir einen Überblick über Ihre Rechnungsstellung und die Anforderungen Ihrer Kunden.

2
Einrichtung und Prüfung

Ich richte Format, Vorlagen und Export ein und prüfe das Ergebnis mit den offiziellen Validatoren.

3
Abnahme

Anhand einer Testrechnung nehmen wir die Einrichtung gemeinsam ab. Erst danach übermitteln Sie die erste Rechnung an Ihre Kunden.

Konditionen auf Anfrage. Der Umfang richtet sich nach Ihrem System und den Anforderungen Ihrer Rechnungsempfänger. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot.

Kontakt

Nennen Sie mir das System, mit dem Sie Ihre Rechnungen erstellen. Sie erhalten eine Einschätzung, welche Schritte für die Umstellung erforderlich sind.

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