E-Rechnung für Ihr Unternehmen
Ich führe die elektronische Rechnung in Ihrem Unternehmen ein. Unterstützt werden XRechnung, ZUGFeRD und Factur-X nach der europäischen Norm EN 16931, abgestimmt auf Ihre Rechnungsempfänger und geprüft mit den offiziellen Validatoren.
Rechtlicher Rahmen
Die Pflicht zur elektronischen Rechnung zwischen inländischen Unternehmen wird in Stufen eingeführt. Maßgeblich sind § 14 und § 27 Abs. 38 UStG.
Empfangspflicht. Jedes inländische Unternehmen muss elektronische Rechnungen anderer Unternehmen empfangen und verarbeiten können. Eine Übergangsfrist besteht nicht.
Übergangsregelung für die Ausstellung. Für Umsätze bis Ende 2026 dürfen Rechnungen weiterhin in Papierform übermittelt werden. Andere elektronische Formate, etwa ein einfaches PDF, bedürfen der Zustimmung des Empfängers.
Ausstellungspflicht für größere Unternehmen. Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr müssen elektronische Rechnungen ausstellen. Für kleinere Unternehmen gilt die Übergangsregelung bis Ende 2027.
Ausstellungspflicht für alle. Die elektronische Rechnung ist für inländische B2B-Umsätze verbindlich, unabhängig vom Umsatz.
Die Angaben beruhen auf § 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG und den FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung. Diese Übersicht ersetzt keine steuerliche Beratung. Ich übernehme die technische Umsetzung, steuerliche Fragen klärt Ihr Steuerberater.
Leistungen
Von der Bestandsaufnahme bis zur abgenommenen Testrechnung übernehme ich die Umstellung vollständig.
Einführung und Umstellung
Ich richte die elektronische Rechnungsstellung in Ihrem Betrieb ein. Das Format richtet sich nach dem jeweiligen Empfänger. Ich setze alle drei Formate um, jeweils nach der europäischen Norm EN 16931.
Anbindung an Ihr System
Die elektronische Rechnung entsteht in dem System, mit dem Sie bereits arbeiten. Ich richte Vorlagen und Export in Ihrer vorhandenen Warenwirtschaft oder Rechnungssoftware ein, unabhängig vom Hersteller. Ein Systemwechsel ist nicht erforderlich.
Prüfung und Abnahme
Jede Einrichtung prüfe ich mit den offiziellen Validatoren, dem KoSIT-Validator und dem Mustang-Projekt. Die Abnahme erfolgt gemeinsam anhand einer Testrechnung, bevor die erste Rechnung an einen Kunden übermittelt wird.
Vorgaben einzelner Empfänger
Große Abnehmer und öffentliche Auftraggeber stellen eigene Anforderungen, darunter Leitweg-ID, Käuferreferenz und zusätzliche Pflichtfelder. Ich setze die Vorgaben jedes einzelnen Rechnungsempfängers um.
Laufende Pflege
Die Formate werden regelmäßig weiterentwickelt. Auf Wunsch halte ich Ihre Einrichtung auf dem aktuellen Stand, damit Ihre Rechnungen auch nach einem Versionswechsel angenommen werden.
Empfang eingehender E-Rechnungen
Die Empfangspflicht gilt bereits. Ich richte Ihnen einen geordneten Weg ein, über den eingehende elektronische Rechnungen gelesen, geprüft und abgelegt werden.
Ablauf
Die Umstellung erfolgt in drei Schritten.
Ich verschaffe mir einen Überblick über Ihre Rechnungsstellung und die Anforderungen Ihrer Kunden.
Ich richte Format, Vorlagen und Export ein und prüfe das Ergebnis mit den offiziellen Validatoren.
Anhand einer Testrechnung nehmen wir die Einrichtung gemeinsam ab. Erst danach übermitteln Sie die erste Rechnung an Ihre Kunden.
Konditionen auf Anfrage. Der Umfang richtet sich nach Ihrem System und den Anforderungen Ihrer Rechnungsempfänger. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot.
Kontakt
Nennen Sie mir das System, mit dem Sie Ihre Rechnungen erstellen. Sie erhalten eine Einschätzung, welche Schritte für die Umstellung erforderlich sind.
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